FOCUS MONEY: Betriebsrente – Sondervorteil vom Chef

21. März 2014

Die dritte staatlich geförderte Vorsorgevariante ist die betriebliche Altersversorgung (bAV). Darauf haben Arbeitnehmer sogar einen gesetzlichen Anspruch. Grundsätzlich stehen dafür fünf verschiedene Durchführungswege zur Verfügung. Gern und einfach gewählt ist die Direktversicherung bAV, bei der der Chef für seinen Mitarbeiter eine Rentenversicherung abschließt. Die Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt in die Police überwiesen, der Arbeitnehmer erhält dafür die späteren Rentenzahlungen. Der Clou ist die Zahlung aus dem Bruttogehalt.

Dadurch bleiben die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei. Bis zu vier Prozent der jeweiligen jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (2014: 2856 Euro) können so in die Betriebsrente fließen. Weitere 1800 Euro dürfen nochmals steuerfrei investiert werden. Dafür sind die Betriebsrenten später voll steuerpfl ichtig, und gesetzlich Krankenversicherte müssen darauf noch Krankenkassenbeiträge zahlen. Dennoch sind auch hier im Fall 4 sowohl die Förderquoten als auch die Nachsteuerrenditen wieder besonders attraktiv (s. Rechnungen unten).

Extra-Tipp: Investieren Arbeitnehmer auch ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL) in die Betriebsrente, können sie bei gleichem Nettogehalt noch mehr ansparen. Statt 40 Euro VL lassen sich so etwa im Beispielfall unten bis zu 67,86 Euro in die Vorsorge stecken – ohne Abstriche beim Gehalt. „Die Arbeitnehmervertreter der Gewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie haben bereits im Februar 2007 per Tarifvertrag die Übertragung der vermögenswirksamen Leistungen in die betriebliche Altersversorgung beschlossen, da dies die weitaus beste Alternative für die Arbeitnehmer darstellt“, erklärt auch Michael Hauer vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP).

Lesen Sie diesen Beitrag auch bei Focus Online.

 

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