FOCUS MONEY: Mit Förderrenten auf Nummer sicher gehen

30. Juli 2014

Welche Faktoren bestimmen, wie viel gesetzliche Rente ich später bekomme, und wie steht es um die Besteuerung? Die wichtigsten Fakten im Überblick.

Rentenformel:

Die Monatsrente berechnet sich aus der vergleichsweise einfachen Formel Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert.

Entgeltpunkte:

Wer in einem Jahr genau durchschnittlich verdient, bekommt einen Punkt gutgeschrieben. Das (vorläufige) Durchschnittsentgelt 2014 beträgt 34 857 Euro. Liegt das Einkommen darunter, gibt es weniger, liegt es darüber, gibt es mehr Entgeltpunkte. Es können jedoch maximal rund zwei Punkte pro Jahr erreicht werden. Denn es wird nur das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (aktuell 5950/5000 Euro in West-/Ostdeutschland im Monat).

Zugangsfaktor:

Je nach Geburtsjahrgang ist das Alter, ab dem man abschlagsfrei die Regelaltersrente genießen kann, unterschiedlich. Je Monat früherer Ruhestand beträgt der Malus 0,3 Prozent. Bei regelrechtem Rentenantritt ist der Zugangsfaktor 1. Wer also etwa 1970 geboren wurde und mit 65 statt mit 67 in Rente geht, für den mindert sich die Rente um 7,2 Prozent. Der Zugangsfaktor beträgt dann 0,928. Wer später als gesetzlich vorgesehen die Rente beantragt, bekommt einen Bonus von 0,5 Prozent je Monat. Die Altersrente kann frühestens mit 63 und nach 35 Jahren Wartezeit beantragt werden. Wer allerdings 45 Jahre pflichtversichert war und Beiträge gezahlt hat, der kann im besten Fall schon mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen, im schlechtesten Fall – abhängig vom Jahrgang – mit 65 Jahren (s. Tabelle unten). „Diese Regelung gilt seit 1.7. Als Beitragsjahre gelten bei der sogenannten Rente mit 63 auch Zeiten der Kindererziehung, Wehr- und Ersatzdienst, Pflegezeiten und Bezugszeiten von Arbeitslosengeld und anderen Entgeltersatzleistungen wie Insolvenzgeld“, erklärt Rentenberater Marcus Kleinlein aus Schwabach.

Rentenart-Faktor:

Er gibt wieder, um welche Art der Rente es sich handelt. Für die normale Altersrente beträgt er 1. Renten, die als Zuschuss zum Lebensunterhalt gewährt werden, haben einen niedrigeren Faktor (Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung z. B. 0,5).

Rentenwert:

Der Rentenwert wird jedes Jahr neu festgesetzt. Seit 1.7. beträgt er 28,61 Euro in West- und 26,39 Euro in Ostdeutschland. Wer als Westdeutscher 45 Jahre durchschnittlich verdient hat (ein Entgeltpunkt pro Jahr) und fristgerecht in Altersrente geht (Zugangsfaktor und Rentenart-Faktor = 1), der erhält also aktuell 1287,54 Euro Bruttorente. Ausschlaggebend für die jährliche Anpassung des Rentenwerts sind die Bruttolöhne und -gehälter der arbeitenden Bevölkerung. „Allerdings wird deren Entwicklung nicht eins zu eins nachvollzogen. Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor wirkt im Zweifel dämpfend“, erklärt Experte Kleinlein. Er spiegelt die sinkende Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Verhältnis zur Zahl der Rentner wider. Eine Schutzklausel verhindert, dass die Anpassung negativ ausfällt, sollte der Nachhaltigkeitsfaktor den Lohnanstieg mehr als egalisieren. Unterbliebene Senkungen werden dann in Folgejahren durch Verrechnung mit positiven Rentenanpassungen nachgeholt.

Kinderbonus:

Für vor 1992 geborene Kinder gibt es zwei, für nach 1992 geborene sogar drei Entgeltpunkte aufs Rentenkonto des Elternteils, der die Erziehung überwiegend übernommen hat. Für vor 1992 geborenen Nachwuchs gab es bis zum 30.6.2014 nur einen Entgeltpunkt. Den Zuschlag – besser bekannt als sogenannte Mütterrente – gibt es auch auf bereits laufende Renten. Außerdem gilt: „Arbeiten Vater oder Mutter innerhalb der ersten drei Lebensjahre ihres Kindes, gibt es Entgeltpunkte für Erziehungszeiten zusätzlich zu selbst erworbenen Ansprüchen“, erläutert Berater Kleinlein.

Besteuerung:

Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenkasse werden bis 2040 schrittweise komplett steuerpflichtig. Wer dieses Jahr in den Ruhestand geht, muss 68 Prozent seiner Rente versteuern. Der zu Rentenbeginn ermittelte Freibetrag bleibt dann ein Leben lang bestehen. Im Gegenzug steigt allerdings auch die Absetzbarkeit der Einzahlungen in die Rentenversicherung. Ab 2025 können sie komplett steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus gilt grundsätzlich auch für Rentner der Freibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer zu zahlen ist (aktuell Singles 8354, Verheiratete 16 708 Euro im Jahr).

Abschläge

Förderrenten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lesen Sie diesen Beitrag auch bei Focus Online.

Ist dieser Artikel hilfreich?
Vote DownVote Up +38
Loading...