FOCUS MONEY: Rürup-Rente – Lohnt sich für alle

21. März 2014

Grundsätzlich steht allen Bundesbürgern für ihre Altersvorsorge die geförderte Basisrente offen, nach ihrem Erfinder umgangssprachlich auch Rürup-Rente genannt. Denn bei den ebenfalls staatlich bezuschussten Varianten Riester- und Betriebsrente ist der förderberechtigte Personenkreis eingeengt, meist lediglich auf abhängig Beschäftigte. Dagegen bietet nur die Rürup-Rente etwa auch Selbstständigen die Möglichkeit, eigene Fördermittel zu kassieren.

Ansonsten könnten sie allenfalls über ihre förderberechtigten Ehepartner mittelbar riestern. Das heißt aber nun keineswegs, dass die Rürup-Rente nur für Selbstständige in Frage kommt. Auch für alle anderen Vorsorgesparer kann es sich lohnen. Besondere Vorteile bietet die Rürup-Rente etwa auch gemeinsam veranlagten verheirateten Paaren, da ihnen die doppelten Fördersummen zur Verfügung stehen. Und älteren Bundesbürgern, weil ihnen die Förderkriterien einen zusätzlichen Renditehebel bieten.

Bis zu 20 000 Euro (Verheiratete 40 000 Euro) lassen sich per Rürup- Rente in die Altersvorsorge investieren – steuerbegünstigt. Denn die Beiträge werden vom Finanzamt anerkannt und mindern die persönliche Steuerlast. Dabei sind aber langjährige Übergangsfristen zu beachten. So sind die Rürup-Beiträge noch nicht in voller Höhe steuerlich
absetzbar, sondern 2014 beispielsweise nur zu 78 Prozent. Jahr für Jahr steigt der absetzbare Prozentsatz um zwei Prozentpunkte, sodass erst ab 2025 die Rürup-Förderung in voller Höhe beim Fiskus greift.

Arbeitnehmer und Beamte müssen jedoch stets noch besondere Förderkürzungen hinnehmen. Weil einerseits die Einzahlungen steuerlich bezuschusst werden, will der Staat andererseits dafür von den späteren Rentenzahlungen seinen Anteil. Aber ebenfalls nicht sofort von der vollen Rente, sondern zunächst wiederum anteilig. Allerdings steigt die Steuerpflicht im Gegensatz zur Absetzbarkeit der Beiträge langsamer und in geringerem Umfang. 2014 müssen neue Rürup-Rentner nur 68 Prozent ihrer Auszahlungen versteuern.

Der so ermittelte steuerfreie Betrag bleibt dann lebenslang gleich. Jeden späteren Rentenjahrgang trifft eine höhere prozentuale Steuerpflicht. Erst wessen Rürup-Auszahlungen
ab 2040 beginnen, der muss sie voll versteuern. Diese asymmetrischen Steuerregeln sind für ältere Sparer lukrativ, weil ihre Beiträge zu höheren Prozentsätzen absetzbar sind, als die bald zu erwartenden Rentenzahlungen versteuert werden müssen.

Zwar sind die Produktregeln für Rürup-Policen äußerst starr, dafür sind die Einzahlungen sehr flexibel zu handhaben. Je nach persönlicher Finanzlage können Beiträge regelmäßig, unregelmäßig oder auch nur einmalig erfolgen. So wie in dem Beispielfall 3, bei dem ein 60-jähriges Ehepaar fünf mal 15 000 Euro in Rürup-Policen investiert.
Je mehr sie verdienen, desto höher ist auch ihre Förderquote. Bis zu 37,82 Prozent der Beiträge übernimmt so via Steuerersparnis der Staat. Daher können sich auch die Nachsteuerrenditen angesichts des aktuellen Kapitalmarktumfelds mehr als sehen lassen: Zwischen 2,28 und 2,8 Prozent sind es bereits nur durch den Garantiezins der Policen. Die langjährige Durchschnittsverzinsung bringt bereits stets über vier und bis zu 4,75 Prozent jährliche Rendite. Sollte der Versicherer noch mehr erwirtschaften (4,5 Prozent), dann darf sich das Ehepaar nach allen Kosten und Steuern sogar über eine Nettorendite von mehr als fünf Prozent pro Jahr freuen.

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