Pflege ist in Deutschland teuer.

Pflege
23. Mai 2018

Mit dem Eigenen Renteneinkommen und der gesetzlichen Pflegeversicherung kann man die Pflegekosten nicht immer decken. Private Zusatzpolicen können die Lücke schließen. Welche Police am besten geeignet ist, hängt vom Gesundheitszustand, der Lebens- und Familiensituation ab.

Egal ob gesetzlich oder privat versichert: In der Krankenversicherung ist immer auch eine Pflegeversicherung enthalten. Sie springt mit Geld und Sachleistungen ein, wenn häusliche oder stationäre Pflege notwendig ist. Welche Leistungen in welcher Höhe sie übernimmt, bestimmen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Sie gruppieren Patienten in fünf sogenannte Pflegegrade ein. Es gibt Sachleistungen oder Finanzhilfen, das absolute Maximum liegt bei 2005 Euro pro Monat für Pflegegrad 5 in vollstationärer Pflege.

Allein die gesetzlich vorgegebenen Leistungen reichen oft nicht aus, um die Ausgaben zu decken. Bei intensiver privater Pflege zu Hause oder Pflegebedürftigen in Heimen kommen durchaus 3.500 Euro im Monat oder mehr zusammen. Dann müssen Rentner die Pflegekosten selber tragen – aus Rentenbezügen oder aus dem Ersparten. Reicht das nicht, nimmt der Staat unter Umständen die erwachsenen Kinder in die Pflicht.

Pflegezusatzversicherungen zur Abdeckung der Finanzlücke

Wer das verhindern möchte, kann mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorsorgen. Sie übernimmt einen Teil der Pflegekosten. Vor dem Abschluss muss man in der Regel Gesundheitsfragen beantworten. Antragsteller sollten ehrlich und vollständig antworten, um den Risikoschutz nicht zu gefährden. Denn es ist besser, einen Risikozuschlag auf die Prämie zu bezahlen als im Versicherungsfall keine Leistungen zu bekommen. Je früher ein privater Zusatzschutz abgeschlossen wird, desto niedriger ist der monatlicher Beitrag und die Gefahr von Risikozuschlägen.

Allerdings muss man im Gegenzug voraussichtlich auch sehr lange Beiträge zahlen, ohne dass der Leistungsfall eintritt. Alternativ kann daher auch über Fondssparpläne langfristig Vermögen für einen etwaigen Pflegefall angespart werden.

Wer sich für die Pflegeversicherung entscheidet, hat die Wahl zwischen zwei grundsätzlichen Varianten – Pflegegeld-Versicherungen in verschiedenen Ausprägungen und Pflegekosten-Versicherungen. Voraussetzung für Zahlungen ist immer, dass die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Meist reicht dafür die Einstufung des Medizinischen Dienstes. Die unterschiedlichen Tarife haben Vor- und Nachteile:

1. Pflegegeld-Versicherungen bieten Freiraum

Bei der Pflegetagegeld-Versicherung wird im Pflegefall eine feste Summe pro Tag gezahlt. Es gibt Tarife, die mehr Geld bei stationärer Pflege zahlen, andere leisten für stationäre und häusliche Pflege im gleichen Umfang. Die Höhe des Pflegetagesgeldes hängt von der Beitragshöhe und Pflegegrad ab. Ein Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten ist nicht nötig. Tagegeldtarife eignen sich besonders für Menschen, die im Pflegefall voraussichtlich zum großen Teil von Angehörigen oder Freunden unterstützt werden.

Bei der Pflege-Rentenversicherung zahlt der Versicherer ab Beginn der festgestellten Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente. Wie beim Tagegeld können die Bezieher frei über das erhaltene Geld verfügen – ob zu Hause oder im Heim, ob professionelle Pflege oder private Betreuung. Versicherer zahlt die monatliche Rente ab Beginn der Pflegebedürftigkeit. Die Höhe richtet sich nach dem Vertrag und der Pflegegrad. Sie kann z.B. von 20 bis 100 Prozent der maximalen Vertragsrente schrittweise steigen.

Pflegetagegeld-Versicherungen können mit dem sogenannten „Pflege-Bahr“ (benannt nach dem ehemaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr) mit monatlich 5 Euro gefördert werden. Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von mindestens 10 Euro. Wichtiger als diese kleine finanzielle Förderung ist für viele Antragsteller jedoch, dass „Pflege-Bahr“-Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung erfolgen. Darüber hinaus sind die geförderten Policen stärker reglementiert. Die Leistungen für die Pflegegrade 1 bis 4 müssen mindestens 10 bis 40 Prozent der maximalen Leistung ausmachen.

2. Pflegekosten-Police für kommerzielle Pflege geeignet  

Die Pflegekosten-Zusatzversicherung übernimmt einen Teil der Pflegekosten. Sie stockt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen bestimmten Prozentsatz auf – ähnlich wie bei einer Zahnzusatzversicherung. Pflegebedürftige Menschen können hier nicht frei über das Geld verfügen. Kosten für Heim-Unterkunft, Verpflegung oder Betreuungskosten für Vorlesen, Spazierengehen, etc. deckt diese Zusatzversicherung in der Regel ebenfalls nicht ab. Auch für Angehörigen-Pflege gibt es allenfalls minimale Leistungen. Weil im Gegensatz zum Pflegetagegeld keine festen Beträge gezahlt werden, müssen alle angefallenen Pflegekosten per Rechnung nachgewiesen werden. Die Zusatzpolice eignet sich für Versicherte, die im Pflegefall von einem professionellen Pflegedienst betreut werden wollen oder müssen.

Lassen Sie sich von einer Bank vor Ort beraten:

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