Private Unfallversicherung

Unfallversicherung
11. April 2018

Eine private Unfallversicherung zahlt bei Invalidität nach Unfällen eine größere Geldsumme aus. Das Risiko bleibender Schäden ist aber nach Unfällen geringer als nach Krankheiten. Die bessere (allerdings auch teurere Wahl) ist daher meist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Sie tritt auch ein, wenn die Beeinträchtigung durch eine Krankheit entstanden ist.

„Alle 4 Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall. Das sind rund 9 Millionen Unfälle jährlich. Mehr als zwei Drittel aller Unfälle passieren in der Freizeit, wenn Sie die gesetzliche Unfallversicherung nicht schützt.“ So plastisch wirbt ein deutscher Versicherer für sein Produkt „Unfallversicherung“. Aber für die meisten dieser 9 Millionen Unfälle kommt überhaupt keine Versicherung auf. Denn die private Unfallversicherung zahlt nur dann, wenn durch den Unfall ein bleibender körperlicher Schaden verursacht worden ist. Und das ist selbst bei lästigen und durchaus langwierigen Verletzungen wie einem Armbruch, einem Achillessehnenriss oder einem Bänderriss im Knie zum Glück nur selten der Fall.

Wann und was zahlt die Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung gilt auf der ganzen Welt in allen üblichen Lebensbereichen – im Haus und im Straßenverkehr, bei Arbeit, Freizeit, Sport und im Urlaub. Als Unfall gilt aber nur ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis. Zudem zahlt die Versicherung – abgesehen von kleineren  Unterstützungsleistungen – nur im Falle von „Invalidität“. Diese liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft durch einen Unfall beeinträchtigt ist. Dann gibt es im Regelfall eine einmalige Kapitalzahlung. Möglich ist es auch, eine (zusätzliche) Rentenzahlung zu vereinbaren.

Die Höhe der Zahlungen hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität ab. Den Invaliditätsgrad ermittelt man nach der sogenannten „Gliedertaxe“. Diese Gliedertaxe setzt bestimmte Invaliditätsgrade fest, die bei Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane gelten. Für den Verlust eines Zehs gibt es nur wenige Prozent der Versicherungssumme, bei einer einseitigen Erblindung werden rund 50 Prozent angesetzt, bei einem kompletten Sprachverlust gibt es den Höchstsatz von 100%. Sinnvoll ist die Vereinbarung einer sogenannten „Progressionsklausel“. Mit ihr kann man die Versicherungssumme für höhere Invaliditätsgrade (wenn es wirklich wichtig ist) erheblich steigern. Mit einer Progression von 500 Prozent beträgt die Versicherungssumme bei einer Vollinvalidität z.B. statt 50.000 Euro 250.000 Euro.

Für wen eignet sich die Unfallversicherung?

Im Falle schwerer Invalidität zahlt die Unfallversicherung erhebliche Summen aus. Solche nachhaltigen Beeinträchtigungen entstehen aber weit häufiger durch Krankheiten als durch Unfälle. Wer für den Fall des Verlusts der Arbeitskraft vorbeugen will, ist durch eine Berufsunfähigkeitspolice am besten geschützt. Allerdings bekommen Menschen mit Vorerkrankungen mitunter keinen Vertrag. Die Gesundheitsfragen und Einschränkungen in der Unfallversicherung sind in der Regel softer und der Abschluss einer solchen Unfallpolice noch möglich. Für körperlich arbeitende Handwerker wiederum sind die BU-Tarife oft so teuer, dass sie sich die Beiträge für eine nennenswerte Versicherungshöhe kaum leisten können. Auch hier kann die Unfallversicherung eine Alternativ sein. Für Sportler mit gefährlichen Hobbies verlangt die Berufsunfähigkeitsversicherung oft erhebliche Aufschläge. Diese fallen in der Unfallpolice geringer aus. Doch auch bei der Unfallversicherung werden bestimmte Sportunfälle (etwa für Flieger) ausgeschlossen. Vor dem Abschluss einer Police sollte in jedem Fall kritisch geprüft werden, bei welchen Hobbies Versicherungsschutz gewährt wird.

Lassen Sie sich von einer Bank vor Ort beraten!

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