Rechtsschutzversicherung: Recht bekommen mit Rückhalt

Rechtsstreit
14. Februar 2018

Es kann teuer werden, für das eigene Recht vor Gericht zu streiten. Deshalb verzichtet manch ein Geschädigter in einem Streitfall lieber auf das Ausnutzen aller juristischen Möglichkeiten und gibt sich mit einem Kompromiss zufrieden – wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt, muss sich weniger Gedanken machen.

Recht haben und Recht bekommen: Das sind zwei paar Schuhe. Wer Recht bekommen möchte, muss es oft einklagen – und das kann teuer werden, wenn kein Rechtsschutz besteht. Die Rechtsschutzpolice übernimmt bei einem Rechtsstreit die Kosten für die gesetzlichen Anwaltsgebühren, für das Gericht, für Zeugenauslagen und Honorare von Gutachtern. Sie trägt außerdem die Kosten des Prozessgegners, wenn der Versicherungsnehmer vor Gericht verliert und dazu verurteilt wird, diese Auslagen zu begleichen. Kostenfrei sind in der Regel die Anwaltshotline der Versicherung und/oder eine erste Prüfung des Falles auf Erfolgsaussicht durch einen Rechtsanwalt. Denn die Versicherer übernehmen die Kosten eines Rechtsstreites nur, wenn eine gewisse Aussicht auf Erfolg besteht.

Welche Policen gibt es

Versicherungskunden können zwischen einer Einzelpolice, einem Paketschutz oder einem weitgehenden Komplettschutz wählen. Weil nur notorische Streithansel immer Ärger mit dem Versicherer, Vermieter, Arbeitgeber oder dem Finanzamt haben, ist ein kompletter und damit teurer Rechtsschutz in allen Lebenslagen nicht unbedingt nötig. Entscheidend für die Auswahl sollte sein, wie wahrscheinlich ein Rechtsstreit im jeweiligen Themengebiet ist. So ist für Vertreter und andere Vielfahrer eher ein Verkehrsrechtsschutz sinnvoll. Angestellte in einer Krisenbranche sollten über Arbeitsrechtsschutz nachdenken. Und wer einen schwierigen Vermieter hat, kann Mietrechtsschutz gut gebrauchen. Zu den Versicherungen gibt es aber auch Alternativen: Mitglieder einer Gewerkschaft oder eines Mietervereins werden von den Organisationen in der Regel unentgeltlich vertreten.

Diese einzelnen Bereiche können Kunden in Einzelpolicen abdecken. Oft werden z.B. das Vertragsrecht, das Familien/Partnerschaft/Erbrecht oder das Arbeitsrecht/Steuerrecht angeboten. Wer mehr wünscht, kann eine der gängigen Kombi-Policen z.B. Privat/Beruf/Verkehrsrechtsschutz wählen. Verträge können mit und ohne Eigenbeteiligung abgeschlossen werden. Wer sich nur vor Gericht streiten will, wenn es wirklich um hohe Beträge geht, sollte eine Selbstbeteiligung von 150 oder 250 Euro vereinbaren – denn dann sinkt der Beitrag merklich. Eine Rechtsschutzpolice kann als Single- oder Familienpolice abgeschlossen werden. Der Familienschutz ist pro Kopf günstiger, kommt dafür aber nicht bei Streitigkeiten in der Familie auf.

Wichtig zu wissen

Wenn ein Rechtsstreit bereits begonnen hat, ist es für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu spät. Eine solche Police kommt dann für die Kosten des aktuellen Falles nicht auf. Selbst wenn sich der Rechtsstreit erst am Horizont abzeichnet (z.B. bei einer drohenden Kündigung), könnte es schwierig werden. Denn es gilt in der Regel eine Wartezeit von rund drei Monaten, manchmal auch länger. Erst für Streitigkeiten, die sich nach Ablauf der Wartezeit ereignen, übernehmen sie die Kosten.

Aufpassen müssen Versicherungsnehmer auch bei möglichen Deckelungen der Rechtsanwaltshonorare. Der Hintergrund: Die Grundhonorare für anwaltliche Tätigkeiten sind gesetzlich geregelt, Anwälte können aber auch höhere Honorare fordern. Viele Rechtsschutzpolicen sind auf die Grundhonorare beschränkt. Dann sollten Versicherungsnehmer einen Anwalt beauftragen, der sich mit der offiziellen Gebührenordnung zufrieden gibt.

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