Soldaten – Absicherung gegen Dienstunfähigkeit

28. Dezember 2015

 

Der Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos kommt eine besondere Bedeutung zu. Das haben die meisten Menschen inzwischen erkannt. Soldaten können, anders als der herkömmliche Arbeitnehmer, zwar mit einer Versorgung durch den Staat rechnen.

Aber auch hier werden nicht alle Lücken geschlossen, wenn der Soldat seinen bisherigen Dienst nicht mehr ausüben kann. Bei der Absicherung der Arbeitskraft eines Soldaten muss der Versicherungsberater deshalb viele Besonderheiten bedenken. Denn Soldaten sind einem besonderen beruflichen Risiko ausgesetzt. Dies erfordert auch eine spezielle Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos.

 

Der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit

Ein Soldat wird, wenn er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Das ist ein deutlicher Unterschied. Denn eine Dienstunfähigkeit tritt unter Umständen früher ein als eine reine Berufsunfähigkeit. Sobald der Dienstherr des Soldaten erklärt, dass dieser seinen Dienst aufgrund körperlicher oder psychischer Probleme nicht mehr zufriedenstellend ausüben kann, kann er die Dienstunfähigkeit des Soldaten attestieren. Der Berater tut gut daran, wenn er seinem Kunden eine Versicherungslösung bietet, die diesem Unterschied Rechnung trägt.

 

Für Zeitsoldaten gelten andere Regeln als für Berufssoldaten

Normalerweise scheidet der sogenannte Berufssoldat aus dem aktiven Dienst aus, wenn er ein bestimmtes Alter erreicht hat, und erhält seine Pension. Im Falle seiner Dienstunfähigkeit wird er in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Allerdings bekommt er in einem solchen Fall zum Teil erheblich geringere Versorgungsbezüge. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann diese Versorgungslücke schließen.

Mit noch deutlich geringeren Leistungen muss allerdings der Zeitsoldat rechnen. Wenn er dienstunfähig wird, wird er aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dabei wird er so gestellt, als ob er seit seinem Dienstantritt Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen wäre. Damit gelten die gleichen Regeln wie für die dort Versicherten und der Staat prüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die sogenannte Erwerbsminderungsrente vorliegen. Die Versorgungslücke, die sich dann ergibt, ist deutlich höher als die eines Berufssoldaten.

 

Welche Absicherungshöhe gewählt werden sollte

Der Berufssoldat muss also zur Absicherung seines Dienstunfähigkeitsrisikos die Höhe seiner DU-Rente an der entstehenden Versorgungslücke ausrichten. Diese entsteht, weil sich sein Ruhestandsgehalt für jedes vorzeitige Ruhestandsjahr vermindert, und zwar in Höhe von 3,6% pro Jahr, maximal jedoch um 10,8%.

Da der Zeitsoldat bei Dienstunfähigkeit in die gesetzliche Rentenversicherung zurückkehrt, ist für ihn eine viel höhere DU-Rente notwendig. Als Faustformel gilt, dass zwei Drittel bis drei Viertel des Nettogehalts abgesichert werden sollten. Natürlich liegt es im Ermessen des Zeitsoldaten, ob er diese Summe für ausreichend hält. Ein guter Berater kann hier wertvolle Unterstützung bieten.

 

Berufssoldat oder Ausscheiden aus dem Staatsdienst

Außerdem sollte der Zeitsoldat bei der Absicherung einen weiteren wichtigen Punkt beachten. Bei Dienstantritt kann er oft noch nicht entscheiden, ob er tatsächlich Berufssoldat werden wird oder ob er ins zivile Berufsleben zurückkehrt.  Dies setzt eine hohe Flexibilität des Versicherungsschutzes voraus. Zum einen sollte der Versicherungsschutz auch dann noch gelten, wenn er aus dem Dienst ausgetreten ist und einen zivilen Beruf ausübt. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass er in einem solchen Fall einen längeren Versicherungsschutz benötigt. Denn Soldaten scheiden deutlich früher aus dem Berufsleben aus als ein herkömmlicher Arbeitnehmer. Endet der Berufsunfähigkeitsschutz des ehemaligen Zeitsoldaten bspw. mit 55 Jahren, so entsteht eine Lücke, da für ihn im zivilen Berufsleben wieder das gesetzliche Renteneintrittsalter gilt.

 

Was passiert bei Dienstunfähigkeit nach einem Auslandseinsatz?

Generell beinhalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Versicherern die Klausel, dass im Falle eines passiven Kriegsrisikos der Versicherte die vereinbarte Leistung erhält. Das bedeutet, dass die Versicherung die Rente bezahlt, wenn die Dienstunfähigkeit im Zusammenhang mit kriegerischen Handlungen eintritt, an denen der Soldat nicht aktiv beteiligt war.

Natürlich kann ein Soldat in Situationen geraten, in denen er einem aktiven Kriegsrisiko ausgesetzt ist. Versicherer berufen sich in einem solchen Fall auf die Kriegsklausel, die besagt, dass eine Leistung bei Teilnahme am aktiven Kriegsrisiko ausgeschlossen ist.

Dennoch ist der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung unerlässlich. Tritt dieser Fall ein, greift die sogenannte Ausfallbürgschaft des Bundes. Denn wenn der Versicherer die Leistung aufgrund der Kriegsklausel verweigert, hat der Soldat Anspruch auf einen angemessenen Schadensausgleich im Rahmen des Soldatenversorgungsgesetzes nach § 63b. Der Bund tritt als sogenannter Ausfallbürge für die Versicherung ein.

Auch hier sind zwei wichtige Voraussetzungen zu berücksichtigen. Zum einen muss der Soldat darauf achten, dass er der Versicherungsnehmer der Versicherung ist. Nur dann besteht der Anspruch auf den Schadensaugleich. Somit wäre ein Soldat, dessen Eltern den Versicherungsschutz für ihn in jungen Jahren abgeschlossen haben, nicht abgesichert. Die Versicherungsnehmer-Eigenschaft muss hier dringend geändert werden. Zum anderen dürfen die Ansprüche auf den Versicherungsschutz nicht an juristische Personen abgetreten sein. Dieser Fall kann eintreten, wenn z.B. eine Bank sich die Leistung aus der Versicherung als Sicherheit für eine Finanzierung  abtreten lässt. Das Soldatenversorgungsgesetz sieht vor, dass der Schadensaugleich nicht erfolgt, weil es sich bei der Bank um keine natürliche Person handelt. Der Soldat geht in einem solchen Fall tatsächlich leer aus.

 

Besondere Risiken – besondere Absicherung

Hierdurch wird deutlich, dass besondere Risiken im Beruf eine besondere Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos erforderlich machen. Zeit- und Berufssoldaten sollten sich an einen kompetenten Berater wenden, der sie bei der Wahl des geeigneten Versicherungspartners unterstützt.

Grundsätzlich gilt, dass der Soldat sich rechtzeitig um seinen Versicherungsschutz bemühen sollte. Denn in jungen Jahren sind die meisten Menschen noch gesund, so dass der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Einschränkungen erfolgen kann. Bei Abschluss verlangt die Versicherung nämlich Angaben zum Gesundheitszustand der zu versichernden Person. Je mehr Vorerkrankungen vorliegen, umso teuer wird die Versicherung. In einem solchen Fall können nämlich Risikozuschläge verlangt werden. Noch ungünstiger ist der Ausschluss bestimmter Vorerkrankungen. Hatte der Soldat in der Vergangenheit bspw. Rückenbeschwerden, kann Versicherungsschutz oft nur mit Ausschluss der Leistung aufgrund Wirbelsäulenleiden angeboten werden. Im schlechtesten Fall kann gar kein Versicherungsschutz angeboten werden.

Der rechtzeitigen Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos kommt deshalb eine große Bedeutung zu. Ein guter Berater macht seinen Kunden bereits in jungen Jahren darauf aufmerksam.

Bettina Wegner

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