FOCUS MONEY: Betriebsrente – Geld vom Chef

29. Oktober 2013

 

Bei einer Betriebsrente beziehen Arbeitnehmer ihren Chef und den Staat in die Altersvorsorge mit ein. Weshalb sich das ganz besonders lohnt.

Die meisten Bundesbürger wollen es lieber früher als später: den Job altersbedingt an den Nagel hängen und den Lebensabend noch mal in vollen Zügen genießen.

Wer aber nach einem langen Arbeitsleben in den wohlverdienten Ruhestand eintritt, ist oft bass erstaunt, mit wie wenig Geld er jetzt als Rentner auskommen soll und muss.

Gut, wer da beizeiten vorgesorgt und für seine Zeit nach dem Job finanzielle Reserven gebildet hat.

Noch cleverer, wer dabei Staat und Arbeitgeber miteinbezieht und so die Aufwendungen für seine eigene Altersvorsorge auf mehrere Schultern verteilt. Dadurch wird nämlich die Betriebsrente zu einem der am stärksten geförderten und damit lukrativsten Wege für die Aufstockung der künftigen Rentenzahlungen.

 

Große Bedeutung der Betrieblichen Altersvorsorge

Und den kann grundsätzlich jeder Arbeitnehmer nutzen. Schließlich haben die Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihnen der Chef eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ermöglicht. Oftmals bleibt es nicht nur bei dem Angebot, sondern der Arbeitgeber legt sogar noch Geld aus der eigenen Tasche obendrauf, um seine Beschäftigten enger an die Firma zu binden. Dann wird die Betriebsrente endgültig zum finanziellen Vorsorgeturbo.

Klare Regeln. Meist wird aber einfach ein Teil des normalen Gehalts in betriebliche Rentenanwartschaften umgewandelt. Das lässt sich grundsätzlich auf fünf verschiedenen Wegen realisieren: via Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage oder Unterstützungskasse.

Als sehr unkompliziert und deshalb gern gewählt hat sich davon die Direktversicherung bAV erwiesen. Dort schließt der Arbeitgeber zu Gunsten seines Mitarbeiters eine Rentenversicherung ab und zahlt die Beiträge dafür direkt aus dem Bruttogehalt seines Arbeitnehmers an die Versicherung.

Das unterstützt der Staat in erheblichem Umfang, indem er auf Steuern und Sozialabgaben verzichtet: Bis zu vier Prozent der jährlich neu festgelegten Beitragsbemessungsgrenze (BBG) dürfen jedes Jahr steuer- und sozialabgabenfrei in die Direktversicherung bAV eingezahlt werden. 2013 sind das maximal 2784 Euro, für 2014 werden es voraussichtlich 2856 Euro sein. Darüber hinaus können nochmals weitere 1800 Euro steuerfrei in die Vorsorge über den Chef fließen.

Tipp: Wer auch seine vermögenswirksamen Leistungen für die Direktversicherung bAV einsetzt, kann übrigens bei gleichem Nettogehalt noch mehr fürs Alter ansparen.

Den Anspruch auf die späteren Rentenleistungen aus der Versicherung hat direkt der Beschäftigte. Selbst bei einem möglichen Jobwechsel nimmt er den Betriebsrentenanspruch einfach zum neuen Arbeitgeber mit. Und wird er mal arbeitslos, ist die bAV-Rentenanwartschaft vor dem Zugriff der Behörden geschützt, denn Betriebsrenten sind Hartz-IV-sicher.

Für die zahlreichen Vorteile der bAV muss der Mitarbeiter im Gegenzug aber auch einige Einschränkungenbei der Verfügbarkeit hinnehmen. So darf die Betriebsrente frühestens im Alter von 62 Jahren ausgezahlt werden.

Und zwar grundsätzlich als lebenslange Rente. Allerdings ist als Option auch die separate Kapitalauszahlung wählbar. Und besonders wichtig: Die Betriebsrente ist später voll zu versteuern. Bei gesetzlich Krankenversicherten werden darüber hinaus auch noch Kassenbeiträge fällig.

 

Potential der Betriebsrente

Trotz allem lukrativ. Insbesondere die spätere Steuer und Kassenbeitragspflicht haben in jüngster Zeit einige Kritiker zum Anlass genommen, die Rentabilität der Betriebsrente generell in Frage zu stellen. Denn natürlich nagen die späteren Abzüge im Rentenbezug an der Rendite der Betriebsrente. So ist es auch kein Wunder, dass selbst die unabhängigen Branchenvertreter von der Politik verbesserte Rahmenbedingungen einfordern.

„Die Belastung von Betriebsrentenleistungen mit vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen muss wieder rückgängig gemacht werden“, sagt Heribert Karch, Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung.

Zudem solle wegen der EU-Niedrigzinspolitik auch der Förderungsrahmen angehoben werden. Das wäre sicher wünschenswert. Da ist die Politik gefordert. Denn von juristischer Seite ist keine Schützenhilfe in Sicht, vielmehr wurde die Rechtmäßigkeit der Abzüge bereits mehrfach höchstrichterlich bestätigt. Aber Schützenhilfe ist gegen zweifelhafte generelle Vorwürfe eigentlich auch gar nicht nötig. Denn die Kritiker sind auf dem Holzweg. Die Betriebsrente lohnt sich trotz der späteren Abzüge auch heute schon – und wie. Sie ist im Vergleich zu allen anderen Vorsorgeformen sogar besonders attraktiv.

So hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) die Förderung, Abgaben und Leistungen der Betriebsrente mit einer privaten Rentenversicherung und Investmentfonds verglichen (s. unten). Ergebnis: Auch bei der Nettorendite – also nach Abzug der fälligen Steuern und Abgaben – schneidet die Direktversicherung bAV mit Abstand am besten ab. Sie bringt zwischen 1,14 und 1,47 Prozentpunkte höhere Nettorenditen als die Vergleichsinvestments. Das bedeutet je nach gewählter Variante zwischen 130 und 220 Euro höhere monatliche
Nettoleistungen für den Betriebsrentner.

Der Förderung sei Dank. Denn der Sparer zahlt zwar 224 Euro monatlich in die Direktversicherung bAV ein. Davon kommen letztlich aber nur 94,67 Euro aus seinem eigenen Geldbeutel. Den Rest der monatlichen Einzahlungen, also 129,33 Euro, trägt der Staat über den Verzicht auf Steuern und Sozialabgaben.

Das ist eine üppige Förderquote von 57,7 Prozent der Beiträge.
Werden also auch bei den Vergleichsanlagen jeweils 94,67 Euro netto monatlich angespart, führt die hohe Förderung zu deutlich besseren Leistungen der Chefrente – brutto wie auch netto.

Angenommen sind jeweils die gleichen Wertsteigerungen der Kapitalanlagen bei den klassischen und den Fondspolicen sowie den vergleichbaren Fondsrechnungen. Die Untersuchung bezieht sich dabei nur auf die Umwandlung des normalen Mitarbeitergehalts, würde der Arbeitgeber sogar eigene Zuschüsse drauflegen, wäre der Renditevorsprung noch größer.

Werner Müller

Betriebsrente deutlich besser

Der Vergleich zeigt: Arbeitnehmer sollten die enorme staatliche Förderung von Betriebsrenten nutzen. Bei gleichem Nettobeitrag bringt die Rente vom Chef im Vergleich zu privater Rentenversicherung und Fondssparplan die mit Abstand höchsten Zahlungen – und zwar netto, also nach Steuern und Abgaben. In allen Fällen ergeben sich über einen Prozentpunkt höhere Nettorenditen.

Betriebsrenten

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