bAV: Viele Wege zur Betriebsrente

Betriebsrente
4. April 2018

In der Betriebsrente gibt es die Qual der Wahl des Durchführungsweges. Diese Wahl muss zuerst der Arbeitgeber treffen. Für den Arbeitnehmer besonders wichtig: Beim Jobwechsel kann eine nach dem Prinzip der Entgeltumwandlung selbst angesparte Rente immer mitgenommen werden.

Die Betriebliche ist für Arbeitgeber nicht Kür, sondern Pflicht. Wenn sich der Chef weigert oder seiner Informationspflicht nicht genügt, können sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer Ansprüche geltend machen – sogar rückwirkend lassen sich entgangene Sozialversicherungsersparnis, Steuerersparnis und Kapitalisierungszeiten einklagen, wenn der Arbeitgeber hartnäckig kein Angebot macht. Allerdings haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine bestimmte Form der Vorsorge. Der Chef bestimmt, welchen der sogenannten Durchführungswege er wählt. Traditionell gibt es fünf. Direktversicherungen und Pensionskassen werden am häufigsten angeboten, daneben gibt es Pensionsfonds sowie Unterstützungskassen oder Direktzusagen (meist nur für Führungskräfte). Neben den klassischen Durchführungswegen wurde zu Jahresbeginn 2018 ein zusätzlicher Weg geöffnet – das sogenannte „Sozialpartnermodell“.

Sechs Wege und ihre spezifischen Charakteristika

Direktversicherung: Die Direktversicherung ist der einfachste Weg in der bAV. Bei Direktversicherungen schließen Arbeitgeber für den Angestellten eine Lebensversicherung ab. Zugesagt wird in jedem Fall der aktuelle Garantiezins der Lebensversicherungen. Dieser Garantiezins liegt bei neuen Verträgen allerdings nur noch bei 0,9 Prozent. Der Vorteil gegenüber privaten Abschlüssen: Kollektivverträge sind in der Regel günstiger als Einzelverträge.

Pensionskasse: Die Pensionskasse wird von Unternehmen oder Versicherungsanbietern eingerichtet. Die Beiträge fließen weitgehend in festverzinsliche Anlagen. Damit sind sie risikoarm, aber in Niedrigzinszeiten nicht besonders renditeträchtig.

Pensionsfonds: Pensionsfonds wurden erst nach der Jahrtausendwende eingeführt und folgen dem amerikanischen Vorbild. Professionelle Fondsverwalter legen das Kapital an den Märkten an. Dabei können sie im Gegensatz zu den anderen Durchführungswegen deutlich mehr Aktien kaufen und höhere Risiken eingehen. Sie bieten auf längere Zeiträume also mehr Renditepotenzial, sind im Gegenzug allerdings auch risikoanfälliger.

Unterstützungskasse: Unterstützungskassen sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen werden. Die Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei und bis 3.120 Euro (vier Prozent der Beitragsbemessung in der gesetzlichen Rentenversicherung) sozialabgabenfrei.

Direktzusage: Bei der Direktzusage sagt der Arbeitgeber Versorgungsleistungen aus dem Unternehmensvermögen zu und bildet dafür Pensionsrückstellungen. Direktzusagen sind im Zuge der Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer unbegrenzt steuer- und bis 3.120 Euro sozialabgabenfrei.

Sozialpartnermodell („Nahles-Rente“): Zusätzlich zu den fünf bestehenden Durchführungswegen kam zu Jahresbeginn mit dem „Sozialpartnermodell“ ein sechster Durchführungsweg dazu. Einigen sich die Tarifpartner, können die Regelungen auch von nicht tarifgebundenen Unternehmen übernommen werden.  Die grundlegende Neuerung: Arbeitgeber schießen bereits ab diesem Jahr 15 Prozent des vom Arbeitgeber umgewandelten Betrags bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung dazu, müssen aber im Gegenzug keine Haftungsrisiken und Zinsgarantien eingehen.

Bei Jobwechsel BAV mitnehmen

Wer den Job wechselt, kann den Wert der bisherigen Zusage zum neuen Arbeitgeber übertragen. Das gilt uneingeschränkt, wenn die betriebliche Zusatzrente per Entgeltumwandlung aus eigener Tasche finanziert wurde. Hat der Chef dazu gezahlt bzw. alleine finanziert, ist die Anwartschaft erst nach 3 bzw. 5 Jahren Betriebszugehörigkeit unverfallbar. Zudem muss der Arbeitnehmer mindestens 21 bzw. 25 Jahre alt sein. Trotz Anspruch auf Übertrag des Wertes der Zusagen kann ein Arbeitgeberwechsel teuer werden. Denn einen Anspruch auf Übertrag der Vertragsbedingungen gibt es nicht. Es ist also möglich, dass der Garantiezins beim neuen Vertrag niedriger ausfällt, die Kosten höher sind oder dem Angebot eine andere Sterbetafel zugrunde liegt.

Hier können Sie den I. Teil des Artikels lesen.

Beratung vor Ort.

Lassen Sie sich von einer Bank vor Ort beraten.

Hier finden Sie den passenden Ansprechpartner in Ihrer Nähe.

Ist dieser Artikel hilfreich?
Vote DownVote Up +1
Loading...